Taufe

Fragen und Antworten zur Taufe

Mit der Taufe wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft auf der ganzen Welt aufgenommen. Die Taufe ist ein Sakrament. Sakramente sind von Gott eingesetzte, sichtbare Handlungen. Zu einem Sakrament gehören Wort und Zeichen. Das wichtigste Zeichen der Tauffeier ist das Wasser. Die Taufe ist eine grundlegende Gnadenzusage Gottes und damit unwiederholbar. Dies gilt auch im Fall eines Austrittes aus der Kirche: Wer sich von der Gemeinde getrennt hat und zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintritt, wird nicht noch einmal getauft. Die Taufe ist das "ökumenische Sakrament". Sie wird von allen großen christlichen Kirchen weltweit anerkannt.

Wo findet die Taufe statt?

Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst gefeiert. Um eine Taufe anzumelden, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Pfarrer. Durch die Taufe im Gemeindegottesdienst wird deutlich, dass der Täufling von nun an in die Gemeinschaft der Kirche aufgenommen ist. Wird die Taufe in einer anderen Kirchengemeinde durchgeführt, benötigen Sie zuvor eine formelle Erlaubnis ("Dimissoriale"), die vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt wird.

Wer kann Taufpate/ Taufpatin werden?

Alle getauften und konfirmierten evangelischen Kirchenmitglieder und diejenigen, die einer anderen christlichen Kirche angehören, können das Patenamt übernehmen. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" aufgeführt. Wer keiner christlichen Kirche angehört oder aus der Kirche ausgetreten ist, kann das Patenamt nicht übernehmen. Das Patenamt ist ein kirchliches Amt.

Kommt der Pate/ die Patin nicht aus der Kreuzkirchengemeinde, muss er/ sie eine Patenbescheinigung vorlegen. Das ist der Nachweis darüber, dass der Pate /die Patin Mitglied seiner/ ihrer Kirche ist und berechtigt ist, das Patenamt zu übernehmen. Die Patenbescheinigung wird vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt. Bei der Taufe Ihres Patenkindes erhalten Sie in der Regel von der Kirche eine Patenurkunde.

Können Patinnen und Paten nachbenannt werden?

Ja. In der Evangelischen Kirche im Rheinland können seit Januar 2002 zusätzliche Patinnen und Paten auch nach der Taufe noch benannt werden. Das hat die Landessynode 2002 beschlossen. Voraussetzung ist allerdings ein „„wichtiger Grund". Ein solcher Grund liegt vor, wenn eine Patin oder ein Pate verstirbt oder wenn eine Patin oder ein Pate auf Grund eines gestörten Patenschaftsverhältnisses - zum Beispiel wegen eines tiefgreifenden Zerwürfnisses - seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.

Im Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer muss geklärt, ob der „wichtige Grund“ vorliegt. Das Patenversprechen der Patinnen und Paten wird dann im Gottesdienst abgelegt. Auch der Täufling selbst kann, wenn er religionsmündig ist, einen Paten-Vorschlag machen.

Was macht der Pate/ die Patin?

Wer Pate/ Patin wird, übernimmt Verantwortung. Die Eltern stellen den Paten/ die Patin in ein besonderes Verhältnis zu ihrem Kind. Sie sollen Anteil nehmen am Geschick des Kindes und es auf seinem Lebensweg begleiten. Bei dieser Begleitung soll auch der christliche Glaube zur Sprache kommen. Die Paten versprechen bei der Taufe, dafür Sorge zu tragen, dass ihr Patenkind den christlichen Glauben kennen lernt. Darum ist das Patenamt ein kirchliches Amt.

Müssen Eltern in der Kirche sein, um ihr Kind taufen lassen zu können?

Taufe und Glaube gehören zusammen. Kleine Kinder können ihren Glauben noch nicht selber formulieren. Eine gute Voraussetzung für das Hineinwachsen in den Glauben ist eine christliche Erziehung. Die christliche Erziehung haben neben den Paten und der Kirche vor allem die Eltern zu verantworten. Das ist der Grund, warum mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche sein muss.

Im Lebensordnungsgesetz (LOG) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es dazu: "Die Taufe eines Kindes muss versagt werden, solange weder Vater noch Mutter der evangelischen Kirche angehören. Die Taufe kann mit Zustimmung des Presbyteriums ausnahmsweise vollzogen werden, wenn anstelle der Eltern eine evangelische Christin oder ein evangelischer Christ für die evangelische Erziehung sorgt."

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unserem Pfarrteam.

Anfrage für einen Tauftermin

Hier können Sie einen Tauftermin anfragen.

Unter diesem Link finden Sie das Formular, das wir dann noch einmal in Papierform vor Ort von Ihnen benötigen.