Für die Gottesdienste gilt neu eine verschärfte 3G-Regelung, die neben einer ausdrücklichen Überprüfung vor Betreten der Kirche auch eine Obergrenze der Besucherzahl in Höhe von 700 Personen vorsieht.
Für alle anderen gemeindlichen oder kulturellen Veranstaltungen - auch Konzerte - gilt ab sofort 2G als Teilnahmevoraussetzung. Hiervon ausgenommen ist lediglich der Jugendbereich.
Diese Bestimmungen sind zunächst bis zum 16. Januar 2022 befristet.
Das Presbyterium der Kreuzkirchengemeinde