Neu ist, dass nicht mehr jede beliebige Maske im Gottesdienst getragen werden darf. Dies sehen die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Runde vor, die erstmals seit Wochen eine Neuregelung für den Gottesdienstbesuch mit sich gebracht.
Gottesdienstbesucherinnen und -besucher müssen nun entweder OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken tragen, wenn sie am Gottesdienst teilnehmen möchten.
Die übrigen Regelungen aus den bislang schon gültigen kirchlichen Hygienekonzepten gelten hingegen unverändert fort.