Kircheneintritt

Wir laden Sie ein!

Wir laden Sie ein, neue Erfahrungen mit Gemeinde, Glaube und Gott zu suchen – auch und gerade dann, wenn Sie Kirche in der Vergangenheit nur aus der Ferne erlebt haben.

So geht's:

Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, sich aber schon länger mit dem Gedanken tragen, wieder dazugehören zu wollen, dann kommen Sie doch einfach vorbei oder vereinbaren telefonisch einen Gesprächstermin mit einem unserer Pfarrer: Pfarrer Gerhard Schäfer oder Pfarrer Rüdiger Petrat.

Taufe immer gültig

Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie brauchen sich nicht zu rechtfertigen. Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig. Wenn Sie noch nicht getauft sind, werden wir alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, mit Ihnen besprechen.

Wenn Sie sicherer sind, dass Sie wieder dazugehören möchten, dann füllen wir mit Ihnen zusammen einen Aufnahmeantrag aus. Damit sind Sie wieder Mitglied der Kirche. Sie können sich aber auch für eine andere Gemeinde entscheiden.

Und was kostet das?

Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten machen eine Menge los! Auch für Sie.

Der Eintritt kostet nichts.

Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Besonderes Bonmot: Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen der Sonderausgaben einkommenssteuermindernd!

Rechte und Pflichten

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
  • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
  • Sie können an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.

Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.

Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.

Was ist nötig?

Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn möglich auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und –ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mitbringen.

Kommen Sie zu uns, wir kümmern uns um alle Formalitäten.

Weitere Informationen erhalten Sie bei unserem Pfarrteam.