Trauung

Fragen und Antworten zur Trauung

"Nun aber Bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen" (Apostel Paulus im 1. Brief an die Korinther, Kap. 13, Vers 13).

Liebe ist ein Geschenk. Wenn zwei Menschen beschließen ein Leben lang zusammen zu bleiben, ist es das größte Geschenk, das sie sich gegenseitig schenken können. In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes, dass Gott sie auf ihrem gemeinsamen Lebensweg - in guten und in schlechten Tagen - begleite.

An wen wenden wir uns?

Wenn Sie sich über einen möglichen Termin Ihrer Trauung klar geworden sind, nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Pfarrer auf. Dann muss zunächst abgesprochen werden, ob an Ihrem Wunschtermin Kirche und Pfarrer, Organist und Küster frei sind. Alles weitere planen Sie dann in dem Traugespräch.

Welche evangelische Kirche können wir benutzen?

Die evangelische Kirche bietet Ihnen mehrere Möglichkeiten an. Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihre Trauung in der Kirchengemeinde feiern können, in der einer der Partner bisher lebte, oder in der Sie als Ehepaar in Zukunft leben werden, oder in der die Eltern eines der Partner leben. Wenn Sie sich eine Kirche wünschen, die sich nicht in Ihrer Kirchengemeinde befindet, sind Ausnahmen möglich. Um sich in einer anderen Kirche trauen lassen zu können, benötigen Sie eine formelle Erlaubnis ("Demissorale"), die vom Pfarramt Ihrer Gemeinde ausgestellt wird.

Wir wollen uns ökumenisch trauen lassen. Was müssen wir beachten?

Wenn Sie sich nicht für eine rein katholische oder rein evangelische Trauung entscheiden können, ist seit 1971 eine ökumenische Trauung möglich. Streng genommen gibt es keine "echte" ökumenische Trauung. Sie ist vielmehr ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt. Es bestehen dabei zwei Möglichkeiten für Sie. Sie feiern eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers/ einer evangelischen Pfarrerin. Die Trauung findet dann in einer katholischen Kirche statt. Oder aber Sie entscheiden sich für eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Diese findet dann in einer evangelischen Kirche stattfinden. Die ökumenische Trauung gilt kirchenrechtlich als katholische Trauung, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde. Entsprechend gilt sie als evangelische Trauung bei evangelischer Federführung, die dann aber auch von der katholischen Kirche anerkannt wird. Beide Kirchen lehnen es ab, dass man sich nacheinander in der einen und dann in der anderen Kirche trauen lässt. Der Traugottesdienst findet nach der Ordnung der jeweiligen Kirche statt, in der die Trauung vollzogen wird.

In beiden Kirchen führen die Pfarrer/ die Pfarrerin vor der Trauung mit dem Brautpaar ein Traugespräch. Das Traugespräch kann auch von dem katholischen und dem evangelischen Pfarrer/ der evangelischen Pfarrerin gemeinsam gehalten werden. Ist ein katholischer Christ mit einem evangelischen Partner verheiratet und beide wollen keine ökumenische Trauung feiern, sondern nur eine rein evangelische, dann muss der katholische Ehepartner bei seinem katholischen Pfarramt eine "Dispens von der Form" beantragen, die der Bischof erteilen kann. Dies ist die Befreiung von der Pflicht zur Trauung in der katholischen Kirche. Wird dies nicht getan, wird die evangelische Trauung von der katholischen Kirche nicht anerkannt.

Mein Partner/ meine Partnerin ist nicht in der Kirche. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und mindestens einer von beiden Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es geht darum, dass beide Ehepartner sich der Verantwortung vor Gott bewusst sind und sich nicht innerlich oder äußerlich vom evangelischen Trauverständnis distanzieren. Gehört der Partner keiner christlichen Kirche an, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Traugottesdienst in Ausnahmefällen möglich. Dies muss aber auf jeden Fall mit Ihrem zuständigen Pfarrer/ Ihrer zuständigen Pfarrerin besprochen werden. Dabei wird vorausgesetzt, dass der nicht-evangelische Partner die Form und Bedeutung des Traugottesdienstes respektiert und das christliche Verständnis der Ehe achtet. Wenn keiner der Brautleute evangelisch ist, kann die kirchliche Trauung nicht stattfinden.

Mein Partner/ meine Partnerin ist geschieden. Können wir trotzdem kirchlich getraut werden?

Ja, in der Regel ist dies möglich. Am besten wenden Sie sich an Ihren Gemeindepfarrer und besprechen Ihr Anliegen.

Wie viele Trauzeugen brauchen wir und wer kann Treuzeuge werden?

Die Wahl von Treuzeugen ist ein schöner Brauch, ab er keine Verpflichtung. Grundsätzlich kann jeder, der Mitglied einer christlichen Kirche ist (Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" aufgeführt), Trauzeuge sein. In der Regel bestimmt Braut und Bräutigam jeweils eine/n Trauzeuge/in für den Traugottesdienst.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei unserem Pfarrteam.

Anfrage für einen Trautermin

Hier können Sie einen Trautermin anfragen. 

Unter diesem Link finden Sie das Formular, das wir dann noch einmal in Papierform vor Ort von Ihnen benötigen. 

Flyer mit allen wichtigen Informationen zu Ihrer Hochzeit in der Kreuzkirche Bonn