Unser Haus

Was Sie wissen sollten

Der Träger unseres Kinderhauses ist die Evangelische Kreuzkirchengemeinde Bonn. Das Kinderhaus liegt am Wittelsbacherring. Das Kinderhaus steht Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr an offen. Die Einrichtung verfügt über 65 Plätze. Die drei Gruppen sind altersgemischt. In jeder Gruppe arbeiten zwei pädagogische Kräfte, die in der Regel über eine Zusatzqualifikation (Montessori-Diplom, psychomotorische Ausbildung) verfügen.

Vor der Aufnahme des Kindes ins Kinderhaus ist dem Träger der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorgeuntersuchung des Kindes durch Vorlage des aktuellen Untersuchungsheftes für Kinder nach § 26 SGB V oder eine entsprechende ärztliche Bescheinigung zu erbringen. Solange der Nachweis nicht erbracht worden ist, darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Für die Anmeldung der Kinder gibt es Vordrucke. Ihre Angaben sollten möglichst vollständig sein, um die Aufnahme und die spätere Betreuung zu erleichtern. Über die Aufnahme entscheidet ein Ausschuss, in dem Vertreter aus dem Kreis der Erzieher/innen, des Elternrates und des Presbyteriums gemeinsam beraten. Dabei werden unter anderem folgende Kriterien berücksichtigt: die Verbindung zur Gemeinde und die Nähe des Wohnortes zu Kinderhaus, die pädagogische Situation (z.B. Familiensituation, Alter, Förderungsbedürftigkeit, usw.) und die soziale Situation (z.B. alleinerziehende Erziehungsberechtigte, Herkunft aus dem Ausland, usw.). Die Entscheidung über die Aufnahme wird meistens vor den Osterferien für das darauf folgende Kindergartenjahr getrof-
fen, das sich in etwa mit dem Schuljahr deckt. Sie werden dann schriftlich oder telefonisch benachrichtigt.

Beiträge

Der Elternbeitrag ist ein Teilkostenentgelt bzw. Ein Teilkostenbeitrag, der wegen der öffentlichen Zuwendungen und des Trägeranteils lediglich einen geringen Teil der Kosten abdeckt. In NRW wird der Elternbeitrag von der Kommune oder den Kreisen als öffentlich-rechtlicher Beitrag erhoben. Zu diesem Zweck werden Ihre Daten ( Name und Geburtsdatum des Kindes, Aufnahmedatum, Name und Anschrift der Eltern) vom Träger der Kommune/dem Kreis übermittelt. Sie erhalten von dort Nachricht über die Höhe Ihres Beitrags und die Zahlungsweise. Der Elternbeitrag ist grundsätzlich auch für die Ferein und für Krankheitstage zu entrichten. Bei Familien mit geringem Einkommen kann der Elternbeitrag ermäßigt oder ganz aus öffentlichen Mitteln aufgebracht werden. Entsprechende Anträge sind an das örtliche Jugendamt zu richten.

Zusätzlich entrichten Sie bei entsprechend gewählter Betreuungszeit einen Betrag für das Mittagessen in Höhe von derzeit 55.- €.

Was wir erreichen möchten und wie wir mit den Kindern umgehen

Ihr Kind soll in unserem Kinderhaus spüren, dass wir es als Partner anerkennen, und dass es seine Bedürfnisse und Wünsche frei äußern kann. Denn nur dann kann sich Ihr Kind wohl fühlen und seine Persönlichkeit entfalten. Zu unserem Zusammenleben gehören auch Normen und Regeln, mit denen wir den Kindern helfen wollen, sich jetzt und in Zukunft in ihrer Welt zurechtzufinden. Mit ihrer Umwelt sollen sich die Kinder aber auch kritisch auseinandersetzen. Wir versuchen immer, die Erlebnisse der Kinder aufzugreifen und in die pädagogische Arbeit mit einzubeziehen. So soll das Wissen des einzelnen Kindes vertieft und sein Können erweitert werden. Das Kind soll Sicherheit und Selbständigkeit erlangen. Selbständigkeit nicht nur im lebenspraktischen, sondern auch im sozialen und emotionalen Bereich. Gemeinschaftsfähigkeit, die Fähigkeit, Konflikte zu lösen, Gefühle und Bedürfnisse zu äußern, gehören ebenso dazu wie die Sensibilität für die Umwelt und die Übungen des täglichen Lebens. Unser Ziel ist es, dass die Kinder am Ende ihrer Kinderhauszeit in allen Bereichen tatsächlich auf den Übergang in den neuen Lebensabschnitt vorbereitet sind, der durch den Schulbeginn gekennzeichnet ist. Der Umgang mit den Kindern entspricht daher folgenden Grundsätzen:

  • die Würde des Kindes als Person wird ernst genommen
  • die Erzieher/innen engagieren sich für kindliche Belange
  • es werden Grenzen gesetzt, wenn die Bedürfnisse eines anderen Kindes das erfordern